E-Musik

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Der Begriff E-Musik (auch: ernste Musik, klassische Musik; engl. classical music, serious music) bezeichnet jene Musik, die Teil der Tradition des bürgerlichen Konzertlebens ist. Im allgemeinen handelt es sich um Musik, die bewusst als Kunstwerk und als Schöpfung eines Komponisten rezipiert wird. Versuche, den Begriff durch solche wie "klassische Musik", "Bildungsmusik" oder ähnliche zu ersetzen, verwirren mehr, als sie klären. Das Wort E-Musik ist zwar von "ernste Musik" abgeleitet, doch nicht im strengen Sinne des Ernsten zu verstehen. Insofern trägt die formelhafte Bezeichnung ihrer Sache Rechnung. E-Musik ist ausserdem eine Tantiemen-Kategorie der GEMA, woran es liegen mag, dass der Ausdruck im deutschsprachigen Raum sehr verbreitet ist. Der Anteil der E-Musik am Tonträgerverkauf in der BRD lag Ende der 1980er Jahre bei 9-10% aller Langspielplatten.

Das Antonym zu E-Musik ist U-Musik.

Literatur

  • Werner Zeppenfeld: Tonträger in der Bundesrepublik Deutschland : Anatomie eines medialen Massenmarkts. - Bochum : Studienverlag Dr. N. Brockmeyer, 1978. - S. 55-62