1797 Augustin Fangé Buch "Geschichte des männlichen Barts unter allen Völkern der Erde bis auf die neueste Zeit (Für Freunde der Sitten und Völkerkunde)"/Siebentes Kapitel

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I. Gebrauch des Barts bey Abschliessung von Bündnissen
II. Bärte, die man verpfändete
III. Schwüre bey dem Bart
IV. Aufnahme an Kindes Statt durch Abschneidung der Haare des Kopfs und des Barts
V. Gewöhnliche Cäremonien, wenn man sich den Bart das erstemal abscheren liess

I. Gebrauch des Barts bey Abschliessung von Bündnissen

Es war eine alte Gewohnheit, zur Verstärkung des Ansehens der öffentlichen Traktaten, die man abschloss, einige Haare des Barts an das Siegel zu befestigen, welches an alten Urkunden hängt. Dom Claude Estiennot erzählt in seiner handschriftlichen Sammlung alter Stücke von einer Urkunde aus dem Jahr 1121, wo dieser Gebrauch ausdrücklich bezeichnet ist. "Damit gegenwärtiges mehrere Gewisheit und Festigkeit erhalte, habe ich ihm die Bekräftigung meines Siegels , nebst drey Haaren meines Barts ertheilt." (Glossar. unter dem Wort, "Bart") Dasselbe liest man in einer Schenkung, die 1181 vom heiligen Florent de Saumur zu Stande gebracht wurde. "Und damit dieses Allmosen den Mönchen unangestastet bleibt, habe ich es durch Aufdrückung meines Siegels, nebst dreyen von meinen Haaren, wie der Augenschein ergibt, bekräftigen lassen." (Ducang. Suppl. Gloss. Theil III, unter dem Wort "Pilum")