Arbeitsvertrag
Schweiz
Der Arbeitsvertrag ist hauptsächlich in folgenden Gesetzen geregelt.
Gesetz | Inhalt |
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Obligationenrecht / OR (Art. 319-362) |
Entstehung und Beendigung von Arbeitsverträgen, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft. Die Anstallungsbedingungen von Beamten und anderen Staatsangestellten unterliegen besonderen Vorschriften des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. |
Arbeitsgesetz / ArG samt Verordnungen I bis IV |
Arbeits- und Ruhezeiten, Sontags-, Nacht- und Schichtarbeit, Gesundheitsschutz. Dem Arbeitsgesetz unterstehen praktisch alle Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetriebe. Nicht unterstellt sind ihm die meisten öffentlichen Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Verkehrs sowie Landwirtschaftsbetriebe und private Haushaltungen. |
Mitwirkungsgesetz / MWG | Unformation und Mitsprache der Arbeitnehmer in bestimmten Situationen. |
Gleichstellungsgesetz / GlG | Gleichstellung der Geschlchter im Erwerbsleben (Lohngleichheit, Verbot geschlechtsbedingter Diskriminierung usw.) |
Heimarbeitsgesetz / HarG mit Heimarbeitsverordnung |
Gewerbliche und industrielle, aber nicht kaufmännische Heimarbeit. |
Arbeitsvermittlungsgesetz / AVG | Arbeitsvermittlung und Personalverleih, Temporärarbeit. |
Datenschutzgesetz / DSG | Bearbeitung von Personendaten in Arbeitsverhältnissen. |
Fusionsgesetz / FusG | Fusionen, Betriebsspaltungen, Vermögensübertragungen. |
Sozialversicherungsgesetze samt den Verordnungen dazu |
Insbesondere zu
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Weblinks
Herausgeber | Sprache | Webseitentitel | Anmerkungen |
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