Wir sind heute, öh, hier zusammengekommen, um noch einige strittige Punkte zu besprechen, die aber glaube ich heute geklärt werden können.
"Römisch III für den Fall des Getrenntlebens, Klammer auf, Paragraph 15 6 7 BGB, Klammer zu"
Hier waren Sie nicht ganz einverstanden gewesen mit Absatz zwei und Absatz drei.
"Absatz 2: Ist nur ein Ehepartner erwerbstätig, so zahlt er für den anderen für die Zeit des Getrenntlebens eine monatliche Unterhaltsrente von 25% seines durchschnittlichen nach der Rechtsprechung anrechenbaren monatlichen Nettoeinkommens.
Sind beide Ehepartner erwerbstätig, Absatz 3, so zahlt der höher verdienende dem anderen eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 25% des Unterschiedsbetrages des nach der Rechtsprechung anrechenbaren monatlichen Nettoeinkommens."
Ihr zukünftiger Gatte kam Ihnen da entgegen und stimmte folgender Änderung zu:
"Römisch IV 2a heisst jetzt deledeledeledelede... Gelten die für die Begründung eines Unterhaltsanspruches unter III Ziffer 1 bis 4 getroffenen Regelungen mit der Massgabe entsprechend dass statt der an den jeweiligen Stellen vermerkten 25% eine prozentuale Höhe von 33% vereinbart wird."
Ich hoffe, das findet Ihre Zustimmung.
Jetzt kommt die Liebe in Haus
Wir schmeissen die Einsamkeit raus
Auf gehts zum Glücklichsein
Denn wir sind nie mehr allein
Ein Hello für die Zärtlichkeit
Und bye bye für die Traurigkeit
Jetzt werden Träume wahr
Denn die Liebe ist da
Wie Sie mich bereits wissen liessen, findet der letzte Punkt in der neuen Formulierung Ihrer beider Zustimmung.
Seite 5, Römisch VI heisst jetzt:
"Die Ehepartner sind sich darüber einig, dass mit den zu Römisch III und bis Römisch V getroffenen Vereinbarungen gegenseitige Unterhaltsansprüche abschliessend und angemessen geregelt worden sind. Auf darüber hinaus gehende Unterhaltsansprüche jeglicher Art auch für die Fälle des Sonderbedarfs, unverschuldeter Not, der Arbeitslosigkeit, der Erwerbsunfähigkeit oder der Erwerbsfähigkeitsminderung verzichten die Ehepartner für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und nehmen den Verzicht hiermit wechselseitig an."
Ein Hello für die Zärtlichkeit
Und bye bye für die Traurigkeit
Jetzt werden Träume wahr
Denn die Liebe ist da
Jetzt kommt die Liebe in Haus
Wir schmeissen die Einsamkeit raus
(Auf gehts zum Glücklichsein)
(Denn wir sind nie mehr allein)
Sie wissen ja, dass die Scheidungsrate bei 50 Prozent liegt und dass die meisten Streitigkeiten wirtschaftlicher Art sind. Die Eventualitäten im Vorfeld auszuräumen war sicher ein wichtiger und richtiger Entschluss - sie können einer Scheidung beruhigt entgegensehen. Damit steht aus meiner Sicht einer Eheschliessung nichts mehr im Wege. Herzlichen Glückwunsch.
Jetzt kommt die Liebe in Haus
Wir schmeissen die Einsamkeit raus
Auf gehts zum Glücklichsein
Denn wir sind nie mehr allein
Ein Hallo für die Zärtlichkeit
Und bye bye für die Traurigkeit
Jetzt werden Träume wahr
Denn die Liebe ist da