Bootlegging: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. April 2009, 19:13 Uhr
Als Bootlegging (engl. bootlegging) wird das unautorisierte Aufnehmen und kommerzielle Vervielfältigen von Veranstaltungen und Rundfunksendungen (Mitschnitt) bezeichnet. Einen Tonträger mit solchen Aufnahmen nennt man Bootleg.
Siehe auch Unautorisierter Tonträger
Literatur
- Wolfgang Nick: Musikdiebstahl : technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der illegalen Herstellung und Verbreitung von Tonträgern. - Hamburg : Deutsche Landesgruppe der IFPI, 1979
- Albrecht Götz von Olenhusen, Werner Unger: Historische Live-Aufnahmen, Rundfunkarchive und Informationsfreiheit. - In: UFJTA : Archiv für Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht 97 (1984), S. 59-86