Zugriffsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Januar 2009, 14:07 Uhr
Ein Zugriffsrecht (auch: Dateirecht) bezeichnet in der elektronischen Datenverarbeitung normalerweise eine Regel der administrativen Zugriffskontrolle, nach denen entschieden wird, ob und wie Benutzer, Programme oder Programmteile, Operationen auf Objekten (etwa Netzwerke, Drucker, Dateisysteme) ausführen dürfen. Am geläufigsten ist dieses Konzept bei Dateisystemberechtigungen, wo festgelegt wird, welche Benutzer welche Dateien und Verzeichnisse lesen, schreiben, ändern oder ausführen dürfen.