Staat: Unterschied zwischen den Versionen
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Als <b>Staat</b> bezeichnet seit der europäischen Neuzeit jede politische Ordnung, die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Gebiet, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst. Eine allgemeingültige Definition solcher Ordnungen gibt es nicht. Der Staat wird oft als Gegenüber zur Gesellschaft beschrieben. | Als <b>Staat</b> bezeichnet seit der europäischen Neuzeit jede politische Ordnung, die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Gebiet, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst. Eine allgemeingültige Definition solcher Ordnungen gibt es nicht. Der Staat wird oft als Gegenüber zur Gesellschaft beschrieben. | ||
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Version vom 18. September 2011, 14:04 Uhr
Als Staat bezeichnet seit der europäischen Neuzeit jede politische Ordnung, die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Gebiet, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst. Eine allgemeingültige Definition solcher Ordnungen gibt es nicht. Der Staat wird oft als Gegenüber zur Gesellschaft beschrieben.
Beispiele
Weblinks
- Root zone whois information (IANA.org) - IANA country codes
- Flaggenlexikon