Verwertungsgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Mikiwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die <b>Verwertungsgesellschaft</b> (auch: Urhebergesellschaft; engl. collecting society) ist eine nationale Organisation, welche die Urheberrechte von Autoren, Komponisten und Verlegern oder auch die Zweitnutzungsrechte (auch Leistungsschutzrechte genannt) von Interpreten und Tonträgerverlegern verwalten. Die Nennung einer Verwertungsgesellschaft auf dem [[Etikett]] eines Tonträgers besagt normalerweise, dass die Rechte der eingespielten Komposition(en) von der betreffenden Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden und entsprechende Lizenzbeträge entrichtet werden. Handelt es sich um urheberrechtlich ungeschütztes Repertoire, so wird auf westdeutschen und französischen Tonträgern in der Regel [[DP]] oder [[PD]], auf Tonträgern aus anderen Ursprungsländern hingegen im allgemeinen kein besonderer Vermerk angegeben. Bei geschützten Werken, deren Rechte nicht von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, verfahren Schallplattenfirmen willkürlich. Gelegentlich findet man in solchen Fällen die Vermerke "[[Contr. Copyr.]]" oder "[[Resco]]". Fehlerhafte Angaben kommen gelegentlich vor. Auf Tonträgern aus Ländern, in denen Verwertungsgesellschaften keine gesetzliche oder faktische Monopolstellung haben (z. B. Grossbritannien und USA), fehlen häufig entsprechende Vermerke. Statt dessen sind gelegentlich die Verlage auf dem Etikett genannt.
Die <b>Verwertungsgesellschaft</b> (auch: Urhebergesellschaft; engl. collecting society) ist eine nationale Organisation, welche die Urheberrechte von Autoren, Komponisten und Verlegern oder auch die Zweitnutzungsrechte (auch Leistungsschutzrechte genannt) von Interpreten und Tonträgerverlegern verwalten. Die Nennung einer Verwertungsgesellschaft auf der [[Etikette]] eines Tonträgers besagt normalerweise, dass die Rechte der eingespielten Komposition(en) von der betreffenden Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden und entsprechende Lizenzbeträge entrichtet werden. Handelt es sich um urheberrechtlich ungeschütztes Repertoire, so wird auf westdeutschen und französischen Tonträgern in der Regel [[DP]] oder [[PD]], auf Tonträgern aus anderen Ursprungsländern hingegen im allgemeinen kein besonderer Vermerk angegeben. Bei geschützten Werken, deren Rechte nicht von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, verfahren Schallplattenfirmen willkürlich. Gelegentlich findet man in solchen Fällen die Vermerke "[[Contr. Copyr.]]" oder "[[Resco]]". Fehlerhafte Angaben kommen gelegentlich vor. Auf Tonträgern aus Ländern, in denen Verwertungsgesellschaften keine gesetzliche oder faktische Monopolstellung haben (z. B. Grossbritannien und USA), fehlen häufig entsprechende Vermerke. Statt dessen sind gelegentlich die Verlage auf der Etikette genannt.


Einige  Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sind sowohl für die öffentlichen Aufführungsrechte als auch für die [[Mecahnische Rechte|mechanischen Rechte]] zuständig, andere (ASCAP, BMI u. a.) nur für die ersteren, wieder andere nur für die letzteren (AGAC, AMRA u. a.). Da jedes Land eine oder mehrere Verwertungsgesellschaften hat, können nur die wichtigsten genannt werden. Diese sind:
Einige  Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sind sowohl für die öffentlichen Aufführungsrechte als auch für die [[Mecahnische Rechte|mechanischen Rechte]] zuständig, andere (ASCAP, BMI u. a.) nur für die ersteren, wieder andere nur für die letzteren (AGAC, AMRA u. a.). Da jedes Land eine oder mehrere Verwertungsgesellschaften hat, können nur die wichtigsten genannt werden. Diese sind:
{| class=wikitable
Das Spanische Urheberrechtsgesetz sieht folgende Verwertungsgesellschaften vor:
 
{| class=wiki width=100%
! Verwertungsgesellschaft !! Abkürzung !! Land
! Verwertungsgesellschaft !! Abkürzung !! Land
|-
|-
Zeile 20: Zeile 22:
|-
|-
| [[Broadcast Music]], Inc. || BMI || USA
| [[Broadcast Music]], Inc. || BMI || USA
|-
| [[Derechos de Autor de Medios Audiovisuales]] || DAMA || Spanien
|-
|-
| [[Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte]] || GEMA || BRD
| [[Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte]] || GEMA || BRD
Zeile 27: Zeile 31:
| [[Harry Fox Agency]], Inc. || || USA
| [[Harry Fox Agency]], Inc. || || USA
|-
|-
| [[Mechanical-Copyright Protection Society]] Ltd || MCPS || Grossbritannien ||
| [[Mechanical-Copyright Protection Society]] Ltd || MCPS || Grossbritannien
|-
|-
| [[Mechanical Copyright Licence Office]] || Mecolico || Grossbritannien
| [[Mechanical Copyright Licence Office]] || Mecolico || Grossbritannien
Zeile 59: Zeile 63:


{{cat|Tonträgerlexikon}}
{{cat|Tonträgerlexikon}}
{{cat|Verwertungsgesellschaft}}

Aktuelle Version vom 30. Oktober 2011, 01:58 Uhr

Die Verwertungsgesellschaft (auch: Urhebergesellschaft; engl. collecting society) ist eine nationale Organisation, welche die Urheberrechte von Autoren, Komponisten und Verlegern oder auch die Zweitnutzungsrechte (auch Leistungsschutzrechte genannt) von Interpreten und Tonträgerverlegern verwalten. Die Nennung einer Verwertungsgesellschaft auf der Etikette eines Tonträgers besagt normalerweise, dass die Rechte der eingespielten Komposition(en) von der betreffenden Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden und entsprechende Lizenzbeträge entrichtet werden. Handelt es sich um urheberrechtlich ungeschütztes Repertoire, so wird auf westdeutschen und französischen Tonträgern in der Regel DP oder PD, auf Tonträgern aus anderen Ursprungsländern hingegen im allgemeinen kein besonderer Vermerk angegeben. Bei geschützten Werken, deren Rechte nicht von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, verfahren Schallplattenfirmen willkürlich. Gelegentlich findet man in solchen Fällen die Vermerke "Contr. Copyr." oder "Resco". Fehlerhafte Angaben kommen gelegentlich vor. Auf Tonträgern aus Ländern, in denen Verwertungsgesellschaften keine gesetzliche oder faktische Monopolstellung haben (z. B. Grossbritannien und USA), fehlen häufig entsprechende Vermerke. Statt dessen sind gelegentlich die Verlage auf der Etikette genannt.

Einige Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sind sowohl für die öffentlichen Aufführungsrechte als auch für die mechanischen Rechte zuständig, andere (ASCAP, BMI u. a.) nur für die ersteren, wieder andere nur für die letzteren (AGAC, AMRA u. a.). Da jedes Land eine oder mehrere Verwertungsgesellschaften hat, können nur die wichtigsten genannt werden. Diese sind: Das Spanische Urheberrechtsgesetz sieht folgende Verwertungsgesellschaften vor:

Verwertungsgesellschaft Abkürzung Land
American Guild of Authors and Composers AGAC USA
American Mechanical Rights Association AMRA USA
American Society of Composers, Authors and Publishers ASCAP USA
Anstalt für mechanisch-musikalische Rechte AMMRE Deutsches Reich
Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiete der Musik AWA DDR
Austro Mechana Gesellschaft für mechanische Urheberrechte Austro Mechana Österreich
British Copyright Protection Association Ltd Britico Grossbritannien
Broadcast Music, Inc. BMI USA
Derechos de Autor de Medios Audiovisuales DAMA Spanien
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA BRD
Grammofonindustriens og de Udøvende Kunstneres Institution tu Forvaltning GRAMEX Dänemark
Harry Fox Agency, Inc. USA
Mechanical-Copyright Protection Society Ltd MCPS Grossbritannien
Mechanical Copyright Licence Office Mecolico Grossbritannien
Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke SUISA Schweiz
Schweizerische Gesellschaft für Urheberrechte an Ton- und Bildträgern Mechanlizenz Schweiz
Società Italiana degli Autori ed Editori SIAE Italien
Société des Auteurs, Compositeurs et Editeurs de Musique SACEM Frankreich
Société pour l'Administration du Droit de Reproduction Mécanique des Auteurs, Compositeurs et Editeurs SDRM Frankreich
Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte STAGMA Deutsches Reich
Stichting tot Exploitatie van Mechanische-Reproductie Rechten der Auteurs STEMRA Niederlande

Die Verwertungsgesellschaften für mechanische Vervielfältigungsrechte der Autoren, Komponisten und Verleger sind in dem BIEM international zusammengeschlossen. Deshalb findet man auf vielen Schallplatten den Vermerk "BIEM", der besagt, dass die Rechte bei einer dem BIEM angeschlossenen Organisation liegen. Seit einigen Jahren ist jedoch den Schallplattenfirmen empfohlen worden, die jeweils nationale Organisation anzugeben.

Literatur

  • Copyright ABC : some practical hints for dealing with publication and copyright matters in alphabetical order. - Hamburg : Polydor International, 1972
  • Hans Englert: Der Markt für musikalische Kompositionen [...]. - Diss. Köln, 1971
  • Ulrich Lachmann: Die Struktur des Deutschen Musikmarkts unter besonderer Berücksichtigung des erwerbswirtschaftlichen Sektors. - Diss. Tübingen, 1960
  • Erich Schulze: Urheberrecht in der Musik. - Berlin : Walter de Gruyter, 2/1956, 3/1965
  • Sidney Shemel, M. William Krasilovsky: This business of music. - Revised and enlarged edition. - New York : Billboard Publications, 1982
  • Sidney Shemel, M. William Krasilovsky, Lee Zhito (hrsg.): More about this business of music. - Revised and enlarged edition. - New York : Billboard Publications, 1976
  • John Ryan: The production of culture in the music industry : the ASCAP-BMI controversy. - Lanham u. a. : University Press of America, 1985