Diskothek: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. April 2009, 19:43 Uhr
Der Begriff Diskothek hat zwei Bedeutungen.
Diskothek <1>
Im eigentlichen Wortsinn bedeutet Diskothek (engl. gramophone record library) Schallplattensammlung mit institutionellem Charakter; im übertragenen Sinn: Tonträgersammlung.
Siehe auch: Schallarchiv
Diskothek <2>
Meist wird unter Diskothek (auch: Discothek, Disotheque, Disco, Disse; engl. discotheque, disco) eine Tanzbar mit Discjockey verstanden.
Literatur
- Werner Mezger: Discokultur : die jugendliche Superszene. - Heidelberg : Quelle und Meyer, 1980