Genfer Tonträgerabkommen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. April 2009, 19:13 Uhr
Das Genfer Tonträgerabkommen (engl. Geneva Convention; eigentlich: Convention for the protection of producers of phonograms against unauthorized duplication of their phonograms) verpflichtet jeden vertragschliessenden Staat, die Hersteller von Tonträgern, die Angehörige anderer Vertragsstaaten sind, gegen die Herstellung von Vervielfältigungsstücken ihrer Tonträger ohne ihre Zustimmung und gegen die Einfuhr und Verbreitung solcher Vervielfältigungsstücke, sofern die Herstellung oder die Einfuhr dem Zweck der Verbreitung an die Öffentlichkeit dient, zu schützen. Das Abkommen wurde am 29. Oktober 1971 unterzeichnet.
Literatur
- Records of the international conference of states on the protection of phonograms. - Paris : UNESCO; Geneva : WIPO, 1975