Zugriffsrecht

Aus Mikiwiki
Version vom 16. Januar 2009, 14:07 Uhr von Michi (Diskussion | Beiträge) (New page: Ein <b>Zugriffsrecht</b> (auch: Dateirecht) bezeichnet in der elektronischen Datenverarbeitung normalerweise die Regeln der administrativen Zugriffskontrolle, nach denen entschieden wird, ...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Ein Zugriffsrecht (auch: Dateirecht) bezeichnet in der elektronischen Datenverarbeitung normalerweise die Regeln der administrativen Zugriffskontrolle, nach denen entschieden wird, ob und wie Benutzer, Programme oder Programmteile, Operationen auf Objekten (etwa Netzwerke, Drucker, Dateisysteme) ausführen dürfen. Am geläufigsten ist dieses Konzept bei Dateisystemberechtigungen, wo festgelegt wird, welche Benutzer welche Dateien und Verzeichnisse lesen, schreiben, ändern oder ausführen dürfen.

Weblinks

Vorlage:dewi