Zugriffsrecht
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Ein Zugriffsrecht (auch: Dateirecht) bezeichnet in der elektronischen Datenverarbeitung normalerweise die Regeln der administrativen Zugriffskontrolle, nach denen entschieden wird, ob und wie Benutzer, Programme oder Programmteile, Operationen auf Objekten (etwa Netzwerke, Drucker, Dateisysteme) ausführen dürfen. Am geläufigsten ist dieses Konzept bei Dateisystemberechtigungen, wo festgelegt wird, welche Benutzer welche Dateien und Verzeichnisse lesen, schreiben, ändern oder ausführen dürfen.