Software

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Software beeinflusst die Arbeitsweise von softwaregesteuerten Geräten und hat zwei ähnliche, jedoch nicht deckungsgleiche Definitionen.

Die technische Definition beschreibt Software als Gegenstück zur Hardware, wobei Software hier jede Art von digitalen Daten umfasst, die auf einer Hardware gespeichert sein können, von der Firmware und (möglichem) BIOS, dem Betriebssystem, den I/O-Daten bis hin zu allen (möglichen) Dateien eines softwaregesteuerten Gerätes. Dieser Definition nach gehören zur Software beispielsweise auch Musikdaten auf einer CD. Wobei die CD selbst der Datenspeicher (die Hardware) ist, auf dem die Software gespeichert wurde, die für ein softwaregesteuertes Gerät, dem CD-Spieler, bestimmt ist. In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1958 von John W. Tukey benutzt.

Die funktionelle Definition beschreibt Software als ausführbares Rechnerprogramm, wobei sie auch die damit eng verbundenen Ressourcen einschliesst (z. B. dazugehörige Icons und Schriftarten). Anwenderdateien (z. B. digitalisierte Musikstücke) sind demnach keine Software, was dieser Definition eine gewisse Unschärfe verleiht. Als Beiwerk zur Software kann ein Softwareprodukt darüber hinaus weitere Bestandteile beinhalten (z. B. die Softwaredokumentation in der digitalen oder gedruckten Form eines Handbuchs).

Arten von Software

Software lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden.

Sie kann nach Nähe zur Hardware unterteilt werden in:

  • Systemsoftware, die für grundlegende Funktionen des Rechners erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere das Betriebssystem sowie Gerätetreiber.
  • systemnahe Software, der Bereich zwischen Betriebssystem und Anwendungssoftware z. B. Datenbank-Verwaltungswerkzeuge, Programmierwerkzeuge und Middleware.
  • Anwendungssoftware, die den Benutzer bei der Ausführung seiner Aufgaben unterstützt und ihm dadurch erst den eigentlichen, unmittelbaren Nutzen stiftet.

Nach Art des Auftraggebers:

  • Standardsoftware: Wird von einem Softwareanbieter erstellt, und kann von Kunden erworben werden
  • Individualsoftware: für einen einzelnen Kunden individuell erstellt

Software nach der Art der Einbettung:

  • nicht eingebettete Software (Software, die installiert wird)
  • fest in einem Gerät zu dessen Steuerung untergebrachte Software (z. B. in einem ROM), bezeichnet man als Firmware oder auch Eingebettete Software.

Einstufung nach Nutzungsrecht (Lizenz):

  • Adware
  • Beerware
  • Cardware (auch Postcardware)
  • Careware
  • Crippleware
  • Donationware
  • Freeware
  • Nagware
  • Peaceware
  • Shareware
  • Freie Software

Nach Quellcode-Veränderbarkeit:

Nach Verfügbarkeit:

  • Abandonware
  • Vaporware

Andere:

  • Portable Software
  • Bananenware (unausgereifte Software)
  • Schlangenöl (Programm ohne echte Funktion, wird aber als Wundermittel angepriesen)
  • Shovelware (Sammlung von Software, wobei die Quantität zählt)
  • Riskware

Weblinks

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