Bootlegging
Version vom 15. Juni 2008, 18:40 Uhr von Michi (Diskussion | Beiträge)
Als Bootlegging (engl. bootlegging) wird das unautorisierte Aufnehmen und kommerzielle Vervielfältigen von Veranstaltungen und Rundfunksendungen (Mitschnitt) bezeichnet. Einen Tonträger mit solchen Aufnahmen nennt man Bootleg.
Siehe auch Unautorisierter Tonträger
Literatur
- Wolfgang Nick: Musikdiebstahl : technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der illegalen Herstellung und Verbreitung von Tonträgern. - Hamburg : Deutsche Landesgruppe der IFPI, 1979
- Albrecht Götz von Olenhusen, Werner Unger: Historische Live-Aufnahmen, Rundfunkarchive und Informationsfreiheit. - In: UFJTA : Archiv für Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht 97 (1984), S. 59-86