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Aktuelle Version vom 9. September 2011, 19:20 Uhr
Ein Autor (lat. auctor "Urheber", "Schöpfer", "Förderer", "Veranlasser") ist der Verfasser oder geistige Urheber eines Werkes. Dabei handelt es sich meist um Werke der Literatur im weitesten Sinn (Dichter, Schriftsteller, Fachbuch-, Lehrbuch-, Sachbuch-, Drehbuch-, Fernseh-, Opern- oder Bühnenautor). Auch der Erfinder eines Spiels wird heute als Spieleautor bezeichnet. Seltener wird, mit einem deutlich juristischen Beiklang, als Autor der Urheber eines Werkes der nichtliterarischen Kunst (etwa Musik, Fotografie, Filmkunst) und der Wissenschaft verstanden (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren, Autor in der Zoologie als Erstbeschreiber eines Lebewesens).
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