1797 Augustin Fangé Buch "Geschichte des männlichen Barts unter allen Völkern der Erde bis auf die neueste Zeit (Für Freunde der Sitten und Völkerkunde)"/Zehntes Kapitel: Unterschied zwischen den Versionen

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Es ist wahr, dass andere Gemählde den heiligen Gesetzgeber mit einem langen Bart darstellen; aber diese Art, ihn zu mahlen, kommt vielleicht von der Phantasie der Mahler, oder derjenigen, die ihn so haben darstellen wollen, um sich nach dem in ihrer Provinz, und in andern Gegenden, wo grosse Bärte in Aufnahme waren, eingeführten Gebrauch zu bequemen. In der That, sieht man den heiligen Augustin, z. B., nicht auf mehrern Gemählden mit einem langen Barte, ob es gleich gewiss scheint, dass zu seiner Zeit alle Afrikanischen Geistlichen nach dem Beyspiel der Römischen Geistlichkeit, mit rasirtem Bart gingen? Eben so ist Karlmann auf mehrern alten Gemählden mit einem langen Bart vorgestellt; ob er gleich auf den Insiegeln, die uns von diesem Regenten noch übrig sind, und die man in der Abtey des heiligen Dionysius in Frankreich und in der des Saint Germain de Prez aufbewahrte, mit einem geründeten oder vielmehr krausen Bart erscheint, und auf seinen Münzen und in seiner Figur, die sich vor der Bibel befindet, die sich zu St. Paul in Rom aus seiner Zeit erhalten hat, sich, wie die alten Kaiser, ohne Bart vorgestellt findet.
 
Es ist wahr, dass andere Gemählde den heiligen Gesetzgeber mit einem langen Bart darstellen; aber diese Art, ihn zu mahlen, kommt vielleicht von der Phantasie der Mahler, oder derjenigen, die ihn so haben darstellen wollen, um sich nach dem in ihrer Provinz, und in andern Gegenden, wo grosse Bärte in Aufnahme waren, eingeführten Gebrauch zu bequemen. In der That, sieht man den heiligen Augustin, z. B., nicht auf mehrern Gemählden mit einem langen Barte, ob es gleich gewiss scheint, dass zu seiner Zeit alle Afrikanischen Geistlichen nach dem Beyspiel der Römischen Geistlichkeit, mit rasirtem Bart gingen? Eben so ist Karlmann auf mehrern alten Gemählden mit einem langen Bart vorgestellt; ob er gleich auf den Insiegeln, die uns von diesem Regenten noch übrig sind, und die man in der Abtey des heiligen Dionysius in Frankreich und in der des Saint Germain de Prez aufbewahrte, mit einem geründeten oder vielmehr krausen Bart erscheint, und auf seinen Münzen und in seiner Figur, die sich vor der Bibel befindet, die sich zu St. Paul in Rom aus seiner Zeit erhalten hat, sich, wie die alten Kaiser, ohne Bart vorgestellt findet.
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Könnte man nicht sagen, die Priester hätten sich einfallen lassen, uns den heiligen Benedikt aus einem symbolischen Grunde mit einem langen Barte vorzustellen, das heisst, sie hätten durch diesen Zierrath sein Alter, seine Eigenschaft als Patriarch, wie man gewöhnlich die alten Patriarchen mit ehrwürdigen Bärten darstellt, andeuten wollen?
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== III. Wenn und wie man den Bart rasirte ==
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Was die regel betrifft, die man in den Klöstern beobachtete, um den Mönchen den Bart abzunehmen, so richtete man sich nach der Zeit und der Art, sich zu rasiren. Die Versammlung der Aebte, die 817 in Aachen unter Ludwig dem Frommen gehalten wurde, bestimmte die Tage, an welchen sich die Mönche rasiren sollten. Sie durften es überhaupt nur einmahl in der Fasten, nämlich den heiligen Abend; einmahl in der Osterwoche, und die übrige Zeit des Jahres aller funfzehn Tage einmahl thun (Ut in quadragesima, nisi in sabbatho sancto, non radantur, in alio autem tempore semel per quindecim dies, et in octavis Paschae. <i>Conc. Aquisgr.</i> can. 6). Die Regel der Einsiedler erlaubte ihnen nur, sich aller sechs Wochen einmahl zu rasiren. "Die Einsiedler, und vorzüglich diejenigen, welche die heiligen Mysterien zu besorgen haben, dürfen sich nur von vierzig zu vierzig Tagen rasiren und die Haare verschneiden." (Griml <i>Reg. f. Einsiedl.</i> L. 50)
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Die alten Gebräuche in Deutschen Klöstern bestimmten die Tage, an welchen man sich den Bart abnehmen lassen durfte, folgendermaassen. Man rasirte sich in der ersten und letzten Woche der Fastenzeit; die übrige Zeit des Jahrs über aller zwölf Tage, wenn kein grosses Fest dazwischen fiel. "Von der ersten Fastenwoche an bis zur letzten dürfen sie sich nicht rasiren; für die übrige Zeit sollen immer zwölf und zwölf Tage zum Rasiren festgesetzt seyn; wenn nicht etwa ein sehr nahes Fest erwartet wird." (A prima quoque hebdomada quadragesimae non se radant, usque in ultimam; reliquo tempore ad radendum duodecim dies deputentur, nisi forte aliqua exspectetur festivitas valde proxima. <i>Antiq. Germ. Conseeu</i>, num. 31)
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In dem Kloster zu Cluny rasirte man sich vom Sonntag Septuagesima bis Ostern von drey zu drey Wochen; die übrige Zeit über hing die Bestimmung dieses Punkts vom Prior ab.
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Die alten Mönche des Cistercienserordens rasirten sich anfänglich nur siebenmahl des Jahrs; in der Folge geschah es zwölfmahl des Jahrs; aber die Layenbrüder blieben der ältern Einrichtung getreu, denn in Absicht ihrer fand kein Grund zum öftern Rasiren Statt, der in der nothwendigen Ehrerbietigkeit beym Empfang des Leibes und Blutes des Heilands bestand (Propter reverentiam sacratissimam altaris suscipiendi. <i>Lib. Usuum Cisterc.</i> c. 85, Apud. Marten, <i>de Antiq. Mon. Rit.</i> 1, 5 c. 7)
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Die alten Karthäusermönche rasirten sich nur sechsmahl des Jahrs; das heisst den Osterheiligen-Abend, den Pfingsheiligenabend, den Tag vor der Himmelfahrt Maria's, vor dem Fest alle Heiligen, vor Weyhnachten, und zu Anfang der Fasten (S. <i>Statut. Guig.</i> c. 9). In der Folge vermehrten sie die Zahl dieser Tage und rasirten sich im Anfang jedes Monats (S. <i>Statut. Ant. Part.</i> I, c. 15, § 16). Aber nach ihren neuen Statuten liessen sie sich aller funfzehn Tage rasiren. Es war sogar den Prioren, Vikaren, den Rektoren und Prokuratoren, die oft in Angelegenheiten des Hauses auszugehen sich genöthigt sahen, sich die Woche einmahl zu rasiren erlaubt.
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Die Cölestinermönche scheren sich ihren Bart aller funfzehn Tage, so wie es ihre Ordensregel mit sich bringt; die Väter der Congregation von Bursfeld scheren sich aller vierzehn Tage einmahl.
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=== Wie man sich den Bart rasirte ===
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Die Art, sich den Bart zu scheren, wurde ehemals als ein regulirtes Geschäft betrieben. Man sehe deshalb die durch die alten Statuten von Cluny vorgeschriebenen Zeremonien, die von dem heiligen Udalric (l. 3, c. 16) gesammelt sind; ferner die von dem Kloster Farfe; die Gebräuche des heiligen Benigne von Dijon; die Statuten des heiligen Lanfranc.

Version vom 8. September 2009, 03:49 Uhr

I. Ueber den Bart der Mönche im Orient und Occident
II. Hatte der heilige Benedikt einen Bart?
III. Regel, die man in Absicht des Barts beobachtete
IV. Sitte, den Bart der Geistlichen und Mönche einzusegnen
V. Gebräuche der verschiedenen geistlichen Orden in Absicht des Barts
VI. Bärtige oder Layenbrüder
VII. Schrieb der heilige Franz seinen Schülern lange Bärte vor?
Beschluss dieser Abhandlung

Bart der Mönche im Orient und Occident

Das Raisonnement über die Bärte der Mönche im Orient und Occident fällt nothwendig verschieden aus. Es ist gewiss, dass sich die erstern unverrückt bey der Sitte, lange Bärte zu tragen, erhalten haben. Der Verfasser der Analyse der Lehre des heiligen Athanasius, die er an die Mönche richtet, empfiehlt es ihnen an, sich das Kinn nicht zu rasiren. "Rasirt euch das Kinn nicht", sagt er Seite 16 seiner Abhandlung selbst. Arsenes trug einen Bart, der ihm bis auf die Brust herab hing. "Er trug einen langen Bart, der ihm bis auf den Bauch ging" (gestabat Barbam logam, quad ad ventrem pertingeret, Eccl. Graec. Apopht. Tom I, p. 371). Scyrillus von Scythopolis sagt dasselbe von dem heiligen Eutthymus, im Leben dieses heiligen Abts. Was in dem Lollandisten von dem Märtyrerthum der acht und dreyssig Mönche, denen der Kaiser Constantin Copronymus den Bart abbrennen liess, nachdem er ihn mit Pech beschmieren lassen, erzählt wird, beweist, dass diese Heiligen lange Bärte trugen. Der heilige Sebas und seine Schüler trugen deren gleichfalls, wie man in dessen Leben liest. Dasselbe finden wir in Absicht des heiligen Antiochus, in dem Leben des heiligen Theodors Siceates. St. Isidor von Pelus bezeugt, diess sey bey den Mönchen seiner Zeit herrschende Sitte gewesen. "Es ist kein sicheres Kennzeichen eines religiösen Lebens, lieben Brüder, wenn man mit einem Mantel und einem langen Barte prahlt." St. Basilius der Grosse, St. Gregorius von Nazianze, sind auf sehr alten Denkmählern mit langem Bart abgebildet.

In Hinsicht der Mönche des Occidents scheint es herrschende Sitte gewesen zu seyn, sich den Bart rasiren zu lassen. In der That findet man einige Beyspiele von Mönchen, die lange Bärte trugen. St. Gregorius von Tours sagt in seiner Charakteristik des St. Leobarts, Mönchs im Kloster Marmoutier, er hätte einen langen Bart. Auch gefiel er sich nicht, wie Einige, in langen Haarseilen oder in einem herabhängenden Bart (Nec sibi, ut quidam, dimissis capillorum flagellis aut Barbae demissione plaudebat). Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass diess nur die Einsiedler und Mönche, die von der Welt ganz abgeschieden lebten, thun mochten; denn übrigens ist es ohne Ausnahme wahr, dass die Cenobiter-Mönche, das heisst diejenigen, die in den Klöstern sich aufhielten, sich rasiren liessen. Der heilige Wilhelm z. B. Herzog von Aquitanien und in der Folge Mönch des heiligen Guillem liess sich, als er sich dem Klosterleben widmete, rasiren. Der heilige Petrus Urieolus, Doge von Venedig, hatte sich im zehnten Jahrhundert entschlossen, seiner Würde zu entsagen, um Mönch zu werden; und da er sah, dass diejenigen, die man abgeschickt hatte, um ihn zurück zu bringen, nahe daran waren, ihn zu erreichen, so sagte er zu dem Abt Guarini, welcher ihn begleitete, er sollte eilen, ihm den Bart abzuscheren, und ihm das Mönchskleid anzulegen. "Nimm so bald du nur kannst, das Schermesser, nimm mir den Bart ab, und ziehe mir die Mönchskutte an." Da diess geschehen war, erkannten ihn seine Verfolger nicht, und liessen ihn entweichen.

Ich führe ein anderes Beyspiel an, welches beweist, dass diejenigen, welche den Mönchsstand ergreifen wollten, damit anfingen, sich den Bart abzunehmen; es ist das eines gewissen Eldecards, dessen in der Chronik von Vulturne Erwähnung geschieht. "Der allmächtige Gott hat mir durch Eingebung den Entschluss eingeflösst, diese Welt zu verlassen, meinen Kopf und Bart zu scheren, und das heilige Mönchskleid anzulegen." Ich könnte mehrere Beyspiele anführen, um das Gesagte zu bestätigen, aber diess mag genug seyn.

Gleichwohl muss man gestehen, dass dieser Gebrauch, sich den Bart zu scheren, unter den Mönchen des Occidents nicht so allgemein angenommen war, dass man nicht zuweilen Beyspiele des Gegentheils fänd. Angelius von Nuce hat in seinen Anmerkungen über das vier und zwanzigste Kapitel des Lebens des heiligen Benedikts ein altes Gemählde nachstechen lassen, wo dieser heilige Gesetzgeber mit Johann, Abt von Mont-Cassin vorgestellt ist, wie derselbe einen runden Bart und Knebelbart trägt. Goldast theilt in seinen Bemerkungen über das Leben Karlmanns die Beobachtung mit, er habe wenige alte Figuren von Mönchen gesehen, wo sie nicht mit Bärten vorgestellt wären. "Es gibt sehr selten unter alten Abbildungen von Mönchen, deren ich sehr viele gesehen habe, solche, die keinen Bart hätten." Daraus schliesse ich, dass die Disciplin in Absicht des Barts nach Verschiedenheit der Orte und Umstände habe verschieden seyn können.

II. Hatte der heilige Benedikt einen Bart?

Es lässt sich die Frage aufwerfen, ob der heilige Benedikt, der Patriarch der Mönche des Occidents einen Bart getragen habe? Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Heilige, der Sitte des Jahrhunderts, worin er lebte, gemäss, keinen langen Bart getragen habe. Die Mönche des Occidents trugen deren, wie wir gesehen haben, keine; ganz hierin von den Mönchen des Orients verschieden, die sie sehr lang trugen. Wirklich ist das die alte Tradition des Klosters von Mont-Cassin, das man von dem heiligen Gesetzgeber selbst gestiftet glaubt. Es scheint nämlich nicht möglich gewesen zu seyn, dass die Sitte, sich den Bart zu rasiren, sich seit so vielen Jahrhunderten ununterbrochen in diesem Kloster sollte erhalten haben, wenn sie der Heilige nicht vorgeschrieben, oder wenigstens sein Beyspiel in Aufnahme gebracht hätte.

Indess scheint es gewiss zu seyn, dass sich die Mönche von Mont-Cassin immer haben rasiren lassen; diess bezeugen sehr alte Gemählde, die sie durchgängig mit rasirten Bärten darstellen und einen Beweis davon ablegen, dass diese Sitte in dieser Abtey immer herrschend gewesen sey. In einem Manuscript ist der heilige Benedikt ohne Bart dargestellt. In einem andern von dem Abt S. Angelo ad foras sieht man den Abt Didier und alle seine Mönche schlechthin ohne allen Bart, und mit einer Krone, die denen der Dominikaner gleicht.

Es ist wahr, dass andere Gemählde den heiligen Gesetzgeber mit einem langen Bart darstellen; aber diese Art, ihn zu mahlen, kommt vielleicht von der Phantasie der Mahler, oder derjenigen, die ihn so haben darstellen wollen, um sich nach dem in ihrer Provinz, und in andern Gegenden, wo grosse Bärte in Aufnahme waren, eingeführten Gebrauch zu bequemen. In der That, sieht man den heiligen Augustin, z. B., nicht auf mehrern Gemählden mit einem langen Barte, ob es gleich gewiss scheint, dass zu seiner Zeit alle Afrikanischen Geistlichen nach dem Beyspiel der Römischen Geistlichkeit, mit rasirtem Bart gingen? Eben so ist Karlmann auf mehrern alten Gemählden mit einem langen Bart vorgestellt; ob er gleich auf den Insiegeln, die uns von diesem Regenten noch übrig sind, und die man in der Abtey des heiligen Dionysius in Frankreich und in der des Saint Germain de Prez aufbewahrte, mit einem geründeten oder vielmehr krausen Bart erscheint, und auf seinen Münzen und in seiner Figur, die sich vor der Bibel befindet, die sich zu St. Paul in Rom aus seiner Zeit erhalten hat, sich, wie die alten Kaiser, ohne Bart vorgestellt findet.

Könnte man nicht sagen, die Priester hätten sich einfallen lassen, uns den heiligen Benedikt aus einem symbolischen Grunde mit einem langen Barte vorzustellen, das heisst, sie hätten durch diesen Zierrath sein Alter, seine Eigenschaft als Patriarch, wie man gewöhnlich die alten Patriarchen mit ehrwürdigen Bärten darstellt, andeuten wollen?

III. Wenn und wie man den Bart rasirte

Was die regel betrifft, die man in den Klöstern beobachtete, um den Mönchen den Bart abzunehmen, so richtete man sich nach der Zeit und der Art, sich zu rasiren. Die Versammlung der Aebte, die 817 in Aachen unter Ludwig dem Frommen gehalten wurde, bestimmte die Tage, an welchen sich die Mönche rasiren sollten. Sie durften es überhaupt nur einmahl in der Fasten, nämlich den heiligen Abend; einmahl in der Osterwoche, und die übrige Zeit des Jahres aller funfzehn Tage einmahl thun (Ut in quadragesima, nisi in sabbatho sancto, non radantur, in alio autem tempore semel per quindecim dies, et in octavis Paschae. Conc. Aquisgr. can. 6). Die Regel der Einsiedler erlaubte ihnen nur, sich aller sechs Wochen einmahl zu rasiren. "Die Einsiedler, und vorzüglich diejenigen, welche die heiligen Mysterien zu besorgen haben, dürfen sich nur von vierzig zu vierzig Tagen rasiren und die Haare verschneiden." (Griml Reg. f. Einsiedl. L. 50)

Die alten Gebräuche in Deutschen Klöstern bestimmten die Tage, an welchen man sich den Bart abnehmen lassen durfte, folgendermaassen. Man rasirte sich in der ersten und letzten Woche der Fastenzeit; die übrige Zeit des Jahrs über aller zwölf Tage, wenn kein grosses Fest dazwischen fiel. "Von der ersten Fastenwoche an bis zur letzten dürfen sie sich nicht rasiren; für die übrige Zeit sollen immer zwölf und zwölf Tage zum Rasiren festgesetzt seyn; wenn nicht etwa ein sehr nahes Fest erwartet wird." (A prima quoque hebdomada quadragesimae non se radant, usque in ultimam; reliquo tempore ad radendum duodecim dies deputentur, nisi forte aliqua exspectetur festivitas valde proxima. Antiq. Germ. Conseeu, num. 31)

In dem Kloster zu Cluny rasirte man sich vom Sonntag Septuagesima bis Ostern von drey zu drey Wochen; die übrige Zeit über hing die Bestimmung dieses Punkts vom Prior ab.

Die alten Mönche des Cistercienserordens rasirten sich anfänglich nur siebenmahl des Jahrs; in der Folge geschah es zwölfmahl des Jahrs; aber die Layenbrüder blieben der ältern Einrichtung getreu, denn in Absicht ihrer fand kein Grund zum öftern Rasiren Statt, der in der nothwendigen Ehrerbietigkeit beym Empfang des Leibes und Blutes des Heilands bestand (Propter reverentiam sacratissimam altaris suscipiendi. Lib. Usuum Cisterc. c. 85, Apud. Marten, de Antiq. Mon. Rit. 1, 5 c. 7)

Die alten Karthäusermönche rasirten sich nur sechsmahl des Jahrs; das heisst den Osterheiligen-Abend, den Pfingsheiligenabend, den Tag vor der Himmelfahrt Maria's, vor dem Fest alle Heiligen, vor Weyhnachten, und zu Anfang der Fasten (S. Statut. Guig. c. 9). In der Folge vermehrten sie die Zahl dieser Tage und rasirten sich im Anfang jedes Monats (S. Statut. Ant. Part. I, c. 15, § 16). Aber nach ihren neuen Statuten liessen sie sich aller funfzehn Tage rasiren. Es war sogar den Prioren, Vikaren, den Rektoren und Prokuratoren, die oft in Angelegenheiten des Hauses auszugehen sich genöthigt sahen, sich die Woche einmahl zu rasiren erlaubt.

Die Cölestinermönche scheren sich ihren Bart aller funfzehn Tage, so wie es ihre Ordensregel mit sich bringt; die Väter der Congregation von Bursfeld scheren sich aller vierzehn Tage einmahl.

Wie man sich den Bart rasirte

Die Art, sich den Bart zu scheren, wurde ehemals als ein regulirtes Geschäft betrieben. Man sehe deshalb die durch die alten Statuten von Cluny vorgeschriebenen Zeremonien, die von dem heiligen Udalric (l. 3, c. 16) gesammelt sind; ferner die von dem Kloster Farfe; die Gebräuche des heiligen Benigne von Dijon; die Statuten des heiligen Lanfranc.